(Stand 01.01.2020)
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags; Verpflichtung des Kunden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen kann bieten Sie der ALT & JUNG Gesellschaft für Freizeitgestaltung mbh (im Folgenden A&J genannt) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und ergänzenden Informationen zu der jeweiligen Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. An dieses Angebot sind Sie 10 Tage gebunden.
1.2. Der Kunde hat alle auf der Rechnung/ Reisebestätigung aufgeführten Angaben wie Namen und Leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Schreibfehler in den Namen der Reisenden und/oder falsche Leistungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Spätere Berichtigungen können, z.B. bei Flugtickets, zu Mehrkosten führen, welche dem Anmelder in voller Höhe belastet werden (siehe Pkt. 6).
1.3. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von A&J zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird A&J dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von A&J vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von A&J vor, an das A&J für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit A&J bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist A&J die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
1.6. Die von A&J gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im Internetauftritt von A&J erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von A&J gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ biete Sie A&J den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot sind Sie 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung)
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend Ihrer Buchungsangaben. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von A&J beim Ihnen zu Stande.
h) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch eine entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall werden Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, ob Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen. A&J wird Ihnen zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln
1.8. A&J weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung:
2.1. A&J und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl A&J zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist A&J berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.3.a) bis 5.3.c) zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von A&J nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind A&J vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. A&J ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-grund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von A&J gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von A&J gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte A&J für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreisebei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. A&J behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag verein-barten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen - oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern A&J den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann A&J den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann A&J vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann A&J vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für A&J verteuert hat
4.4. A&J ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für A&J führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von A&J zu erstatten. A&J darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die A&J tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. A&J hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von A&J gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von A&J gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen
5.Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei A&J Der Rücktritt ist gegenüber A&J unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Wenn Sie vor Reisebeginn zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, so verliert A&J den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann A&J eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Reiseantritt getroffenen Reisevorbereitungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit der Rücktritt nicht von A&J zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von A&J unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wäre
5.3. A&J hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisiert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich eingesparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei A&J wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Erfolgt der Rücktritt des Kunden:
a) Eigenveranstaltung von Busreisen und bei Reisen mit eigener Anreise bzw. Hotelvermittlungen:
bis 75 Tage vor Reiseantritt 10% pro Person
74 bis 45 Tage vor Reiseantritt 25% pro Person
44 bis 21 Tage vor Reiseantritt 45% pro Person
20 bis 8 Tage vor Reiseantritt 65% pro Person
7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80% pro Person
3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% pro Person und
bei Nichtantritt der Reise 95% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch.
b) Bei Buchung von Tagesfahrten:
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn – kostenlos
20 bis 15 Tage vor Fahrtbeginn 35% pro Person
14 bis 8 Tage vor Fahrtbeginn 60% pro Person
7 bis 2 Tage vor Fahrtbeginn 80% pro Person
bei Nichtantritt der Fahrt 95% des Fahrtpreises
c) Eigenveranstaltung von Flug- und Schiffsreisen bis
bis 120 Tage vor Reiseantritt 10% pro Person
119 bis 90 Tage vor Reiseantritt 25%
89 bis 75 Tage vor Reiseantritt 30% pro Person
74 bis 45 Tage vor Reiseantritt 45% pro Person
44 bis 21 Tage vor Reiseantritt 65% pro Person
20 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80% pro Person
3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% pro Person und
bei Nichtantritt der Reise 95% des Gesamtpreises als Ersatzanspruch.
Für Musicalreisen bzw. Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonderveranstaltungen (Konzerte, Festspiele, Opern, Revuen, Sportveranstaltungen etc.) beinhalten, gilt die obige Stornostaffel, zuzüglich des vollen Eintrittskartenpreises
5.4. Andere Reisearten und Reisen, welche in Kooperation mit anderen touristischen Partner bzw. Veranstaltern durchgeführt werden, auf welche in der Reiseausschreibung hingewiesen wird, werden hinsichtlich der Rücktrittskosten nach den Reisebedingungen unserer jeweiligen Partner abgewickelt und können daher von den Staffeln von A&J in 5.3.a) bis 5.3.c) abweichen.
5.5. Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, A&J nachzuweisen, dass A&J überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als geforderte Entschädigungspauschale.
5.6. A&J behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit A&J nachweist, dass A&J wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist A&J verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer ggf. anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.7. Ist A&J infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat A&J diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.8. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen der in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie A&J 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.9. Nach Ziffer 2.2 werden die Ziffern 5.3.a) bis 5.3.c) entsprechend angewandt, wenn A&J wegen Zahlungsverzug vom Reisevertrag zurücktritt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen
6. Umbuchungen und Stellung von Ersatzpersonen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche müssen grundsätzlich von A&J geprüft werden und werden, im Falle einer möglichen Umbuchung mit min. € 50,- Bearbeitungsgebühr je betroffenen Reisenden berechnet, zzgl. eventuell anfallender Mehrkosten welche sich durch die Änderung bei den Leistungsträgern ergeben (z.B. Namensänderungen bei Fluggesellschaften nach Ticketausstellung).
6.2. Bis zum Reiseantritt können Sie von A&J durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechten und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie A&J 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. A&J kann dem Eintritt eines Dritten wiedersprechen, wenn diese den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften dieser und Sie A&J gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.3. Die Namen aller Reiseteilnehmer müssen korrekt und vollständig gemeldet werden (siehe 1.2.) Werden Korrekturen nicht unverzüglich gemeldet entstehen Mehrkosten (z.B. erneute Namensänderungen bei Fluggesellschaften).
6.4. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist von 7 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5.3.a) bis 5.3.c) und zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl
7.1. A&J kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von A&J beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
b) A&J hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) A&J ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden wird.
d) Ein Rücktritt von A&J später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.7. gilt entsprechend
8. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
8.1. A&J kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für A&J und/oder die Mitreisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. A&J steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
8.2.Kündigt A&J, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat A&J oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von A&J mitgeteilten Frist von 14 Tagen vor Reiseantritt erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit A&J infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von A&J vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von A&J vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet sind etwaige Reisemängel an A&J direkt unter den mitgeteilten Kontaktdaten zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit der Reiseleitung, der Agentur vor Ort bzw. von A&J in den Reiseunterlagen unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von A&J ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er A&J zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von A&J verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
Im Rahmen der Flugreisen wird pro Fluggast ein Gepäckstück mit einem Gewicht von Max. 20Kg befördert. Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Einzelheiten können Sie bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen.
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und A&J können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich A&J, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
c) Es wird dringend empfohlen Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von A&J für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2. A&J haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von A&J sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. A&J haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von A&J ursächlich geworden ist
12.Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber A&J geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen
13.Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
13.1. A&J informiert Sie entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist A&J verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald A&J bekannt ist welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird A&J den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von A&J oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von A&J einzusehen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. A&J wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn A&J nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. A&J haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde A&J mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass A&J eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Information über Verbraucherstreitbeilegung; Abtretungsverbot
15.1. A&J weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass A&J nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Dennoch sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Online-Buchungen die Plattform der Europäischen Kommission unter http//ec.Europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet wurde. Für Kunden, welche einen deutschen Kontakt suchen, verweisen wir auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon +49 (0)7851 7957940, www.verbraucher-schlichter.de
16. Datenschutz, allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
16.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere eigenen Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an ALT & JUNG Gesellschaft für Freizeitgestaltung mbH, Gumbertstr. 93, 40229 Düsseldorf widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird A&J die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und Daten nicht mehr für weitere Mailings oder Werbezwecke nutzen.
16.2. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/ Prospekte verlieren frühere Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termin ihre Gültigkeit
16.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen A&J zur Anfechtung des Reisevertrages
16.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.5. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und A&J die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können A&J ausschließlich an deren Sitz verklagen.
16.6. Für Klagen von A&J gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von A&J vereinbart.
Reiseveranstalter:
ALT & JUNG Gesellschaft für Freizeitgestaltung mbH
Gumbertstr. 93
40229 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 500 800 0
Fax: 0211 – 500 800 22
www.altundjung.info
Mail: buero@altundjung.info
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